Hier eine kleine Checkliste.
Bei all diesen Arten:
Nächtliches Gepolter, Fraß- und Kotspuren können bei allen Nagern auftreten.
Aussehen: Der Gartenschläfer ist äußerlich an seiner deutlichen Maske im Gesicht erkennbar. Er gilt als das „bunteste heimische Säugetier“.
Laute: Der Gartenschläfer macht sich im Frühling und Frühsommer durch typische Geraeusche bemerkbar.
Winterschlaf: Gartenschläfer und andere Bilche sind Winterschläfer etwa von Oktober bis März/April. Aber: Konnte der Bilch in das Dach bzw. auf den Dachboden gelangen oder ins Haus eindringen und dort ein Nest bauen, verzichtet er bei entsprechender Wärme und ausreichendem Futterangebot ganz auf den Winterschlaf.
Fußspuren: Bei Mäusen und Ratten sind, anders als beim Gartenschläfer, Krallen in den Fußspuren erkennbar. Hier ein Steckbrief mit den typischen Fußspuren der Bilche
Kot- oder Fraßspuren:
An den Fraßspuren kann man nicht sicher sagen, wer unterwegs war. Die Bestimmung von Kot ist nicht einfach und am Foto selten eindeutig. Da v.a. der Kot von Ratten und Hausmäusen eine potenzielle Gefahr für die Übertragung von Krankheiten darstellt, sollte man sich nur mit äußerster Vorsicht damit befassen. Weitere Hinweise hier.
Wenn Gartenschläfer im Haus sind, dann sind Beschädigungen an Dämmung und Kabeln möglich. Sie richten damit ihre Nester ein, bauen Gänge usw.
Gartenschläfer-Weibchen bringen einmal pro Jahr in der Zeit von Mai bis Juli 4 bis 6 Junge zur Welt, in manchen Regionen kann auch ein zweiter Wurf im August/September beobachtet werden. Ratten und Mäuse dagegen vermehren sich deutlich stärker.
Trotzdem können in seltenen Fällen zahlreiche Gartenschläfer im Haus sein.
Weitere Hinweise hier.
Bitte beachten Sie: Gartenschläfer sind besonders geschützt. Es ist verboten, Gartenschläfer der Natur zu entnehmen, mutwillig zu beunruhigen oder während der Fortpflanzungszeit erheblich zu stören.
Doch es gibt Situationen, in denen es nicht zu vermeiden ist, dass die Bilche ausziehen müssen. Wie Sie vorgehen können finden Sie hier.
Bitte streuen Sie kein Rattengift, Schneckenkorn oder andere giftige Substanzen aus! Wenn eine Rattenbekämpfung unbedingt nötig ist, dann sollte sie wenn möglich erst im Januar bis März durchgeführt werden, wenn die Bilche im Winterschlaf sind.
Der Gartenschläfer ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Man darf ihn deshalb weder fangen, verletzen, töten oder der Natur entnehmen.
Sollten Sie Kenntnis über ein Vorkommen von Gartenschläfern auf einem Grundstück haben, auf dem Baumaßnahmen geplant sind, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder an eine*n unserer Kolleg*innen in Ihrer Nähe. Kontakte finden Sie hier.
Um den Schutz der Arten zu gewährleisten, werden meist Umsiedlungen und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen.