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Sie haben einen Gartenschläfer gesehen?

Dann melden Sie Ihren Hinweis auf unserer Meldestelle.

Wenden Sie sich bei Notfällen wie einem verletzten oder kranken Gartenschläfer bitte an eine Wildtierauffangstation in Ihrer Nähe.

Prüfung der Hinweise auf der Online-Meldestelle
Ein Gartenschläfer in einem Mainzer Garten. Foto: Maren Goschke

Jeder Hinweis auf der Meldestelle Gartenschläfer wird durch geschulte Expert*innen geprüft, um sie wissenschaftlich zu verifizieren. Sie erhalten im Anschluss eine Information per Mail.

Die Prüfung erfolgt anhand der SMEC-Kategorien („Small Mammal Evaluation Criteria“), die im Rahmen des Projekts eigens für das Monitoring kleiner Säugetiere entwickelt wurde.

Kategorie C1 absolut eindeutig Dies sind Hinweise mit eindeutigen Belegen wie Fotos, Videos oder Audioaufnahmen.

Kategorie C2 – sehr wahrscheinlich Die Meldung stammt von einer/m Expert*in. Die Meldung kann jedoch nicht erneut überprüft werden.

Kategorie C3 – nicht sicher Darunter fallen Hinweise, die nicht überprüft werden können.

Kategorie C4 – Fehlermeldung Die Meldung wird durch die Expert*innen eindeutig nicht als Gartenschläfer identifiziert oder es hat sich ein Fehler eingeschlichen, zum Beispiel in der Angabe des Fundorts.

Kategorie C5 – verschlepptes Tier Die Meldung ist als Gartenschläfer bestätigt, aber das Tier ist nicht durch natürliche Ausbreitung an den Fundort gelangt, sondern aus anderen Gründen passiv dorthin verbracht worden. 

Kategorie C6 – keine Bewertung möglich Es ist keine Einstufung in eine der anderen Kategorien möglich.

Achtung Naturschutzrecht!

Gartenschläfer sind Wildtiere und durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt.

Es ist daher verboten, 
    • Gartenschläfer der Natur zu entnehmen,
    • sie mutwillig zu beunruhigen oder
    • sie während der Fortpflanzungszeit erheblich zu stören.

Das betrifft auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, also BaumhöhlenNistkästen und ähnliches. Auch diese dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Nach § 45 (5) BNatSchG ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. In ganz Deutschland gibt es spezialisierte Wildtierauffangstationen, die Erfahrungen mit der Pflege von Gartenschläfern haben. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Im Rahmen des Projekts „Spurensuche Gartenschläfer“ werden die Tiere, die in Wildtierauffangstationen abgegeben wurden, in Zusammenarbeit mit der Justus-Liebig-Universität und den BUND Landesverbänden wieder ausgewildert. Um die Besonderheiten der verschiedenen Ansiedlungen des Gartenschläfers zu erhalten, wird anhand einer Haarprobe zuvor ein genetischer Test durchgeführt. Ziel ist es, das jeweilige Tier wieder in der Region auszusetzen, aus der es stammt. Dies soll helfen, die innerartliche biologische Vielfalt des Gartenschläfers zu erhalten.

Verbreitung des Gartenschläfers