Kulturfolger Gartenschläfer
Der Gartenschläfer ist ein echter Kulturfolger und bewohnt eine Vielzahl an Lebensräumen. Er lebt gerne in der Nähe des Menschen und profitiert als Allesfresser vom reichen Nahrungsangebot und den verschiedensten Unterschlupfmöglichkeiten, die er für seinen Winterschlaf oder die Jungenaufzucht nutzt. Manchmal werden die nachtaktiven Nager sogar zutraulich. Gleichzeitig sind sie als Kulturfolger aber auch einer Vielzahl von Gefahren, wie Rattengift, Pestiziden, Hauskatzen oder dem Straßenverkehr, ausgesetzt.
Achtung geschützte Art
Der Gartenschläfer ist eine besonders geschützte Tierart. Es ist verboten
- sie der Natur zu entnehmen
- sie mutwillig zu beunruhigen und
- während der Fortpflanzungszeit erheblich zu stören.
Das betrifft auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, also Baumhöhlen, Nistkästen und ähnliches. Auch diese dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn kranke oder verletzte Tiere in Wildtierstationen vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen.
Laut Roter Liste der bedrohten Säugetierarten in Deutschland (2020) ist der Gartenschläfer „stark gefährdet“.
Ein großer Teil des weltweiten Bestandes der Gartenschläfer kommt mittlerweile in Deutschland vor. Deshalb hat Deutschland eine besondere Verantwortung für seinen Schutz. Ziel laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist es, dass von Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, überlebensfähige Populationen gesichert werden.
Bitte verzichten Sie grundsätzlich auf Rattengift, Schneckenkorn oder andere giftige Substanzen! Wenn eine Rattenbekämpfung unbedingt nötig ist, dann sollte diese wenn möglich erst ab November durchgeführt werden, wenn die Bilche im Winterschlaf sind.
Vorbeugung
Wenn Sie nicht möchten, dass die Tiere ins Haus gelangen, gibt es Maßnahmen zur Vorbeugung:
- Entfernen Sie alle Äste, die direkt ans Haus heran oder darüber ragen.
- Versuchen Sie, potenzielle Zugänge, durch die sich kleine Nager zwängen können, zu verschließen.
- Vermeiden Sie, dass die Schläfer einfachen Zugang zu Vorräten, beispielsweise in der Speisekammer, erhalten
- Direkt am Haus angebrachte Vogelfütterungen sollten weggeräumt werden, um die Aufmerksamkeit der Tiere nicht unnötig aufs haus zu lenken.
- Wenn Sie in Ihrem Garten Nistkästen anbringen, schaffen Sie Ersatzquartiere, können die Bilche eventuell vom Haus fernhalten und unterstützen auch den Schutz der seltenen Gartenschläfer.
Mehr Tipps für gartenschläferfreundliche Gärten finden Sie hier.
Insbesondere bei Häusern am Waldrand und mit älterer Bausubstanz kann jedoch kaum verhindert werden, dass die Tiere ins Gebäude gelangen, denn sie zwängen sich durch die kleinsten Löcher.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Gartenschläfer und den Umgang mit ihnen finden Sie hier.
Gartenschläfer im Haus: Weitere Unterstützung und Hinweise
Vorab: Bitte überlegen Sie, ob Sie die Tiere in bestimmten Bereichen von Gebäuden dulden können.
Wenn sich Tiere aber dauerhaft im Stromkasten oder in Bereichen mit erhöhter Anforderung an Hygiene aufhalten, kann ein Auszug notwendig sein. Für diesen Fall möchten wir Ihnen Hilfestellungen geben.
Bitte beachten Sie: In seltenen Fällen, in denen sich die Tiere mit den genannten Mitteln nicht zum Verlassen ihrer Rückzugsorte überreden lassen, versuchen Sie bitte nicht, die Tiere selbst zu fangen.
Das Fangen von besonders geschützten Arten bedarf einer Genehmigung und sollte nur durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Dieses kann dann auch prüfen, wo Eingänge zum Gebäude sein könnten, damit diese verschlossen werden können. Nur so ist gewährleistet, dass die Bilche nicht mehr ins Haus gelangen.
Bitte kontaktieren Sie zuerst die zuständige Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Das ist Ihre erste Anlaufstelle.
Broschüre zum Download: Vom richtigen Umgang mit Schlafmäusen im Haus (Beispielregion Hessen)
Verdriftung?
Es kommt vor, dass Gartenschläfer an Orten auftauchen, an denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Das passiert dadurch, dass sie unabsichtlich als blinde Passagiere per LKW oder Bahn verschleppt werden.
Verdriftete Gartenschläfer dürfen nicht vergrämt oder ausgesetzt werden! Melden Sie uns diese Fälle bitte umgehend.
Flyer: Der Gartenschläfer. Ein Mitbewohner in Haus und Garten